Kostenerstattung durch private Krankenkassen und Beihilfen

 

Grundsätzlich werden Heilpraktikerleistungen von den gesetzlichen 

Krankenkassen nicht übernommen.

 

Seit einigen Jahren besteht für gesetzlich krankenversicherte Patienten die Möglichkeit, über private Zusatzversicherungen eine Kostenerstattung von Heilpraktikerleistungen zu versichern.

 

Versicherte privater Krankenkassen erhalten unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen (Vertragsverhältnis des Patienten mit dem Leistungsträger) auch Leistungen der Heilpraktiker erstattet.

Die Erstattungsfähigkeit ist je nach Krankenkasse bezüglich der erstattungsfähigen Therapiemaßnahmen unterschiedlich. Die Erstattungshöhe orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), die dann gemäß § 612 Abs. 2 BGB als Taxe zugrundezulegen ist, wenn keine Individualvereinbarung getroffen wird.
 
Sofern eine Erstattung im Prinzip infrage kommt, erhalten Sie nach jeder Behandlungsphase eine auf die Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit abgestimmte Rechnung. Eine Gewähr für die Erstattung kann jedoch nicht übernommen werden, da die Erstattungsregelungen einem gewissen Wandel unterliegen und in vielen Fällen auch die Erstattung von Einzelfallentscheidungen abhängig sind.

 

Für Selbstzahler: 

Anamnese : 110,00€  ( ca. 1 Std. )